Energieausweis nach EnEV 2007

Mustervorlage: Energieausweis für Wohngebäude

Der Energieausweis ist ein Gütesiegel mit Zukunft.

Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes. Dafür werden die Eigenschaften der Gebäudehülle (Wärmedämmung, Fenster, Luftdichtigkeit usw.) und der Heizungsanlage des Gebäudes begutachtet und bewertet. Das Ergebnis wird in einem einfachen und leicht verständlichen farbigen Label dargestellt. Der Energieausweis enthält darüber hinaus Hinweise und Vorschläge, wie die Energieeffizienz des Gebäudes durch Modernisierungen verbessert werden kann. Der Energieausweis soll langfristig Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt etablieren und damit auch die wirtschaftlichen Anreize für Investitionen in den Gebäudebestand erhöhen und Impulse für die energetische Sanierung geben. Gleichzeitig soll mehr Markttransparenz im Gebäudebestand geschaffen werden.

Der Energieausweis nach EnEV 2007 kann auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.

Unter Energiebedarf versteht man hauptsächlich die zum Heizen und die zur Warmwasserbereitung auf der Grundlage von Berechnungen benötigte Energie des Gebäudes. Die Gewohnheiten der Nutzer, die Lage des Gebäudes in Deutschland werden über standardisierte Werte berücksichtigt. Die im Energieausweis angegebenen Werte beziehen sich auf das gesamte Gebäude und lassen keine Rückschlüsse auf einzelne Wohnungen zu.

Der Energieausweis, auf der Grundlage des Energieverbrauchs, wird nach dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre berechnet. Der ermittelte Verbrauchswert wird witterungsbereinigt.

Für Neubauten schreibt die EnEV 2007 den Energieausweis auf der Grundlage des Bedarfs vor.

Der Energieausweis für Bestandsgebäude ist erst bei Verkauf, Neuvermietung, Neuverpachtung oder -leasing vorgeschrieben. (gesetzlich vorgeschrieben seit dem 01.01.2009)

Zwischen beiden Varianten des Energieausweises besteht eine Wahlfreiheit:

  • Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 benötigen den bedarfsorientierten Energieausweis.
  • Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen und Wohngebäude mit Bauantrag nach dem 01.11.1977, bzw. die nach dem Standard der WSchV 1977 modernisiert wurden, können bei Vorliegen der Verbrauchsdaten wahlweise einen Energieausweis nach Bedarf oder Verbrauch bekommen.

Nichtwohngebäude benötigen den Energieausweis nach DIN V 18599.

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